Rasse sowie rassische und ethnische Herkunft in der DSGVO

Lange habe ich darüber nachgedacht ob ich diesen Artikel über die DSGVO = Datenschutzgrundverordnung, einem Gesetz zum in die Tonne Treten, schreiben soll. Es handelt sich hier nicht um einen klassisch, ironisch überspitzten Männerreich Artikel, sondern um eine sehr ernste und weitreichende Angelegenheit. Eine freie Meinungsäußerung, falls es die je überhaupt gegeben hat, ist in unseren Zeiten nämlich wieder gefährlich geworden. Zwar wird man nicht sofort zum Tode verurteilt, aber nicht mal in der EU, kann dafür bedingungslos gesagt werden, dass man nicht einfach weggesperrt wird. Ein nicht weniger vernichtendes Mittel ist jemanden finanziell zur ruinieren, durch Klagen und anderweitig. Gleichzeitig kann man noch öffentlich diffamiert werden, ähnlich dem mittelalterlichen an den Pranger stellen, nur halt nicht am Marktplatz/Gerichtsplatz, sondern über soziale Medien und auch klassische Medien. Ausführlicher zur freien Meinungsäußerung komme ich in einem anderen Artikel. Jetzt nun zur DSGVO. Wie komme ich eigentlich zu meiner sehr provokanten Aussage, wird sich vielleicht der ein oder andere Leser fragen. Nachfolgend ein paar Punkte zum Nachdenken, denn der 25. Mai 2018 könnte das Leben von Millionen von Unionsbürgern auf lange Zeit sehr ändern. Zu schwarz gemalt? Mal sehen.

DSGVO erlaubt Einteilung nach Rasse

Ich traute meinen Augen kaum, als ich die DSGVO überflog und auf das Wort Rasse stieß. Wie bitte konnte es nur so weit kommen, dass in einem europäischen Gesetz, erlassen am 21.04.2016, das Wort/der Begriff Rasse in Zusammenhang mit Menschen festgehalten wird? SCHÄMT EUCH, SCHÄMT EUCH, SCHÄMT EUCH, SCHÄMT EUCH ALLE! Wie können derart braune Ideologien im 21. Jahrhundert in ein Gesetz fließen, das sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und somit unzählige Länder Europas betrifft. Ja, es muss leider so drastisch formuliert werden, denn wozu wird die unter sensible Daten fallende Rasse, denn benötigt.

Warum haben hier diverse Menschenrechtsorganisationen nicht aufgeschrien, oder habe ich davon nur nichts mitbekommen? Bislang konnte ich nichts dazu finden, dass dieser Umstand angeprangert wird. Du glaubst nicht, dass Rasse in der DSGVO vorkommt? Hier der Text der DSGVO Verordnung 27042016. Einfach über das PDF die Suchfunktion mit dem Wort Rasse laufen lassen und staunend sprachlos sein beim Ergebnis. Ganze 2x (1x Artikel 51 und 1x Artikel 71) kommt das Wort Rasse vor!

Nochmals, wir sind alle MENSCHEN und KEINE TIERE. Ich für meine Person kann es überhaupt nicht leiden in eine Rasse kategorisiert zu werden! Und überhaupt, in was für eine ach so tolle Rasse gehöre ich dann? Kaukasische Rasse wie in so manch einem Film dargestellt oder doch zur dinarischen Rasse? Was für ein riesengroßer Schwachsinn! Um die ganze Sache auf den Punkt zu bringen und drastisch vor Augen zu führen: In welche Rasse wird dann ein Mitmensch mit schwarzer Hautfarbe eingeteilt? Ich überlasse es eurer Fantasie?

Zu gegebenem Zeitpunkt werde ich von öffentlicher Stelle Auskunft begehren, denn ich möchte gerne wissen, was unter Rasse über mich festgehalten wird, um dann darauf entsprechend reagieren zu können, wahrscheinlich aber ohne Erfolgsaussichten. Mit der Einteilungsmöglichkeit nach Rasse ist es jedoch nicht getan.

DSGVO rassische und ethnische Herkunft

Die neue DSGVO kennt nicht nur Rasse, nein es gibt auch noch die rassische und ethnische Herkunft. Als rassische und ethnische Herkunft (1x Artikel 9 (1), 2x Artikel 51, 1x Artikel 75) bzw. alleine als rassische Herkunft ist dies in Summe 4x in der neuen DSGVO zu finden. In Artikel 51 ist dann ein ganz interessanter Satz angeführt: „Diese personenbezogenen Daten sollten personenbezogene Daten umfassen, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht, wobei die Verwendung des Begriffs „rassische Herkunft“ in dieser Verordnung nicht bedeutet, dass die Union Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, gutheißt.

Wow was für ein denkwürdiger Satz! Danke liebe Europäische Union, dass Theorien mit denen versucht wird die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, nicht gutgeheißen werden. EXPLIZIT VERNEINT WERDEN SIE ABER EBENSO NICHT! Anstatt endlich mal klar gegen die Einteilung von Menschen in Rassen und dem Rassendenken Stellung zu beziehen und zu verbieten, wird es in eine Verordnung gepackt und dadurch noch legitimiert!

Geschockt von dem was ich in der Datenschutzgrundverordnung gelesen hatte, schrieb ich ein paar Kollegen an und es entstand eine interessante Diskussion, ob dies nicht einfach der Übersetzung aus dem Englischen geschuldet ist. Wie wird der Begriff Race im englischsprachigen Raum gesehen? Hierzu der Link zu Race im Oxford Dictionary. Einfach dann im Oxford Dicitionary weiter runter- scrollen.

In der englischen Fassung der Verordnung lies es sich so: „Those personal data should include personal data revealing racial or ethnic origin, whereby the use of the term ‘racial origin’ in this Regulation does not imply an acceptance by the Union of theories which attempt to determine the existence of separate human races.

Ich verwehre mich jedoch vehement der Ansicht, dass eine Einteilung nach Rasse, rassische und ethnische Herkunft nur im deutschsprachigen Raum negativ behaftet ist!

Die Datenschutzgrundverordnung ist aber auch in anderen Punkten skandalös. Davon gibt es aber mehr in einem eigenen Artikel, da ansonsten der Rahmen gesprengt wird.

Auf einen regen Diskurs freue ich mich sehr und fordere gleichzeitig eine angemessene Wortwahl ein. Bei unangebrachten rassistischen Äußerungen werde ich mir vorbehalten dementsprechend zu reagieren. Freie Meinungsäußerung ja – Rassismus NEIN!

Sollte dieser Artikel unseren Machthabern nicht gefallen, dann lag ich richtig. Gleichzeitig zähle ich auf eure Unterstützung bei allfälligen Repressalien gegen mich.

Stay tuned!

Quellen:

  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DEDSGVO, aufgerufen am 20.05.2018
  • https://en.oxforddictionaries.com/definition/race, aufgerufen am 20.05.2018

 

Ein Gedanke zu „Rasse sowie rassische und ethnische Herkunft in der DSGVO

  • 14. November 2018 um 18:13
    Permalink

    Tja, und der Bund hat es im BDSG abgeschrieben. Und das GG enthält den Rassebegriff in Art.,3 Abs. 3 noch immer. Mein MdB und das Innenministerium habe ich seit langem darauf angesetzt. Es passiert nichts.

    Antwort

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